ABG's

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  1. Allgemeines
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundlagen zwischen der Msol GmbH, nachfolgen Msol genannt, und dem Nutzer.
    2. Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn Msol ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    3. Msol behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zum Ende einer jeden Abrechnungsperiode zu ändern oder zu ergänzen. Msol wird den Nutzer über die Änderung durch ausdrücklichen Hinweis auf dem Rechnungsformular informieren. Die Zustimmung zu den veränderten Bedingungen gilt von dem Nutzer als erteilt, wenn er ihnen nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monat widerspricht. Im Fall der vorbehaltlosen Zahlung der Rechnung gilt die Zustimmung als erteilt.
    4. Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    5. Msol macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, welche in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.
  2. Nutzungsrecht
    1. Mit Verträgen gewährte Nutzungsrechte gelten ausschließlich für den Kunden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nicht erlaubt.
    2. Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht nicht ein oder kommt er mit der Abhilfe einer Vertragsverletzung in Verzug, so wird Msol von seiner Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die Gegenleistung.
  3. Das Nutzungsentgelt
    1. Das Nutzungsentgelt ist jeweils zu Beginn des Benutzungszeitraums im Voraus fällig und soll spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitraumes bei Msol eingehen. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch Msol sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers.
    2. in Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.
  4. Gleichbehandlung, Unterlizenzen, Schutzrechte, Datenschutz
    1. Die Software verschafft dem Nutzer Zugang zur Benutzerplattform neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.
    2. Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der mit der Software gewonnenen Daten- oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der Software für eigene EDV-technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt. Die Software bleibt Eigentum der Msol.
    3. Der Nutzer hat Msol jede ihm bekannt werdende, gegen die Nutzungsregeln dieses Vertrages verstoßende Nutzung Dritter oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung oder gegen Msol anzuzeigen, um alsbaldige Rechtsverteidigung zu ermöglichen.
    4. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode. Dem Nutzer ist die Verwendung der lizenzierten Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung auf verschiedenen Arbeitsplätzen oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Nutzer vorbehalten.
    5. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Msol die geschäftlichen Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung speichert, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Nutzer einholt.
    6. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Msol die technischen Daten des Nutzers zum Zwecke der Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung speichert.
    7. Msol weist darauf hin, dass Daten über außergerichtliche bzw. gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an Gläubigervertreter übermittelt werden.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Msol gewährleistet ausschließlich, dass die Software für die Nutzung im vereinbarten Umfang geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von Msol zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Haftung von Msol ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Msol keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität der Software mit der EDV – technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen.
    2. Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage von Msol aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, so dass Msol keine Haftung für den Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.
    3. Der Nutzer stellt Msol von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Software nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag einsetzt. Msol schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von Msol) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.
    4. Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich von Msol verlassen haben.
    5. Die Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesem Vertrag für Schäden des Nutzers gelten nicht in Fällen
      • der vorsätzlichen Verursachung durch Msol,
      • der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
      • der Haftung wegen Arglist oder Einräumung einer Garantie,
      • der Haftung nach zwingendem Recht, wie zum Beispiel dem Produkthaftungsgesetz oder
      • der Haftung für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
      durch Msol, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    6. Ist der Nutzer Unternehmer, so ist die Haftung in den Fällen des vorstehenden Absatzes bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung durch Nutzung von Software haftet Msol in den Fällen des vorstehenden Absatzes a) und b) nur insoweit, als dieser Verlust beim Nutzer nicht durch angemessene Vorsorgenmaßnahmen, wie zum Beispiel regelmäßige Datensicherung, vermeidbar gewesen wäre.
    7. Msol haftet jedenfalls bei einem eintretenden Schadenersatz für die Höhe des 6 monatigen Nutzungsentgeltes der Anwendungssoftware, nicht für die Übermittlung der Daten.
    8. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  6. Außerordentliche Kündigung, Lizenzdauer, Schlussbestimmungen
    1. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach den individuell vereinbarten Modulen. Während einer kostenfreien Testphase gilt eine beiderseitige sofortige Kündigungsfrist.
    2. Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn:
      • der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
      • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss,
      • der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieser Bedingungen verstößt, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder die zur Sperrung berechtigen,
      • der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug gerät oder
      • der Nutzer rechtswidrige Inhalte auf die Benutzerplattform von Msol überspielt oder sendet.
    3. Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch Msol und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis.
    4. Sollte Msol im Zuge von Sperrmaßnahmen hervorgerufen durch verspätete Zahlung, oder Rücküberweisung durch die Bank Kosten entstehen, ist Msol berechtigt diese je Fall in Rechnung zu stellen.
    5. Mit Vertragsende hat der Nutzer die Software unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zu löschen und jede Nutzung der Software zu unterlassen. Überlassene Hardware muss umgehend sorgsam und ohne diese zu beschädigen aus verbauten Geräten entfernt werden und an Msol retourniert werden. Die Kosten dafür trägt der Nutzer.
    6. Ist der Nutzer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, ist Vöcklabruck als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Msol ist ein Unternehmen, welches sich auf Optimierung von Ressourcen und Prozessen spezialisiert.
Wissensvorsprung generieren und Wissensvermittlung gehören ebenso zu unseren Kernkompetenzen wie die strukturierte Umsetzung von Entwicklungen, Prototypen und Echtsystemen.

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